Behinderung
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Es gibt zahlreiche verschiedene Ansätze Behinderung zu definieren. Unterschiede lassen sich dabei z.T. den verschiedenen Professionen und den historischen Abschnitten zuordnen. Dabei lassen sich beispielsweise pädagogische, soziologische, medizinische, psychologische und verwaltungsrechtliche Definitionen unterscheiden.
Es gibt daneben auch Überlegungen zur Abschaffung des Behinderungsbegriffes auf Grund seiner stigmatisierenden Wirkung.
ökosystemischer Ansatz
Alfred Sander hat in den letzten Jahren einen ökosystemischen Behinderungsbegriff geprägt der sich am ökosystemischen Ansatz von Urie Bronfenbrenner orientiert:
- Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch mit einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch- Umfeld- System integriert ist. (Sander, 2002) [1]
Das besondere bei diesem Ansatz ist, dass die Behinderung nicht auf die Schädigung zurückgeführt wird, sondern auf die mangelnde Integration in das Mensch-Umfeld-System.
mehrdimensionaler Ansatz von Theunissen
Georg Theunissen (2000)[2] schlägt folgendes mehrdimensionales Konzept für den Begriff der geistigen Behinderung vor. Dieses lässt sich aber auch allgemein für den Begriff Behinderung verwenden.
Er beschreibt ein Modell aus vier sich wechselseitig bedingenden und verstärkenden Faktoren. Diese umfassen analog zu Sander das Moment der Schädigung (Faktor A), bei Theunissen als biologische, physiologische, somatofunktionelle Faktoren bezeichnet, und das der Leistungsminderung (Faktor B), welches als Einschränkung im Lern- und Entwicklungsbereich auf kognitiver, sensorischer, motorischer und aktionaler Ebene beschrieben wird. Zu diesen ursächlichen Grundlagen zählen weiterhin der Faktor (C), der die gesellschaftliche Benachteiligung umfasst (z.B. Institutionalisierung, Ausgrenzung, Hospitalisierung, soziales Milieu) und der Faktor (D), der durch das Selbst- Konzept einer Person gebildet wird (Selbst und Fremdwahrnehmung, Selbstvertrauen, Verhalten in Krisensituationen).
Abbildung 1.1 Verknüpfungsmodell nach Theunissen (2000)[2]
Diese vier Faktoren beeinflussen und bedingen sich wechselseitig, außerdem können sie sich ergänzen oder gegeneinander aufheben. Für eine differenzierte Sichtweise reicht daher die Betrachtung einzelner Faktorkombinationen nicht aus, da nach Theunissen nicht jede Kombination der vier Faktoren zwangsläufig zu einer (geistigen) Behinderung führt.
Theunissens Verknüpfungsmodell kann als vorteilhaft bezeichnet werden, weil es im Gegensatz zu der weit verbreiteten defizitären Sichtweise auch die Kompetenzen einer Person mit erfasst und nicht nur die Defizite.
WHO-Definitionen
ICF (International Classification of Functioning) bzw. ICIDH (International Classification of Impairment, Disability and Handicap). Die ICF ist noch nicht auf Deutsch verabschiedet, findet aber bereits Verwendung und wurde in der Fachöffentlichkeit rege diskutiert und zum Teil verwendet. Die Inhalte der Beta2 der ICF auf deutsch findet man auf den Seiten der WHO unter folgender URL: http://www3.who.int/icf/onlinebrowser/icf.cfm?undefined&version=14
verwaltungsrechtliche Definitionen
Bei den verwaltungsrechtlichen Definitionen gibt es je nach Verwendungszweck und Zuständigkeit Gesetze und Verordnungen auf Landesebene (z.B. Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung) bzw. auf Bundesebene ( SGB IX). So definiert das Sozialgesetzbuch IX: in § 2 Behinderung:
Quellen
- ^ 1,1 Sander, Alfred: Behinderungsbegriffe und ihre Integrationsrelevanz in: Eberwein, Hans; Knauer,Sabine (Hrsg.): Integrationspädagogik, Weinheim und Basel: Beltz, 2002 ISBN 3407831528 Amazon HU-Bibliothek
- ^ 2,1 2,2 Theunissen, Georg: Pädagogik bei geistiger Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten: ein Kompendium für die Praxis, Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 2000 ISBN 3781513556 Amazon HU-Bibliothek
- ^ 3,1 Sozialgesetzbuch IX: http://www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php/nav/tpc/nid/1/aid/279

